Erben ist nicht immer von Vorteil
Eine Erbschaft muss nicht immer mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sein. Zu einer Hinterlassenschaft können Vermögen, aber auch Schulden gehören. Und wird das Erbe angenommen, haftet der Nachlassnehmer auch für eventuell vorhandene Verbindlichkeiten des Erblassers mit seinem gesamten Vermögen. Deshalb sollte laut der Hamburgischen Notarkammer Bayern jeder Erbe sorgsam prüfen, was vererbt wird.
So kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Wenn beispielsweise der Erblasser im gesetzlichen Güterstand verheiratet war und ein hoher Zugewinn während der Ehe erzielt wurde, kann es für den überlebenden Ehegatten günstiger sein, die Erbschaft auszuschlagen und nur den Zugewinn sowie den Pflichtteil geltend zu machen. Auch steuerliche Gründe können für eine Ausschlagung sprechen. Denn wer von einem weitläufigen Verwandten erbt, findet sich oft in einer Steuerklasse mit hoher Progression und niedrigen Freibeträgen wieder. Wird das Erbe nicht angetreten, kann das Erbe auf mehrere Personen verteilt werden, wodurch die steuerliche Belastung oft geringer ist.
Die Ausschlagung einer Erbschaft muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Lässt man diese Frist verstreichen, gilt das Erbe mit allen Vor- und Nachteilen als angenommen. Eine ausdrückliche Erklärung der Annahme der Erbschaft ist nicht notwendig.
Quelle: www.die-topnews.de wid/niza 17. November 2008
http://www.die-topnews.de/erben-ist-nicht-immer-von-vorteil-325560
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