Forderungen vom Inkassobüro gut prüfen
Inkassobüros unterstützen Gläubiger bei der Schulden-Eintreibung. Wer eine Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt hat, bekommt nicht selten einen Brief eines solchen Unternehmens. Dabei werden auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag zusätzliche Gebühren aufgeschlagen. Allerdings sind die Ansprüche der Gläubiger nicht immer berechtigt. Verbraucher sollten die Forderungen deshalb immer in Ruhe prüfen. Nur wer vereinbart hat, für einen bestimmten Preis eine Leistung in Anspruch zu nehmen, muss den vereinbarten Betrag zahlen. Und auch die zusätzlichen Gebühren des Inkassobüros sind genau unter die Lupe zu nehmen. In manchen Fällen werden nämlich Summen verlangt, die in keinem Verhältnis mehr zu dem ursprünglichen Rechnungsbetrag stehen.
Laut der Verbraucherzentrale Brandenburg dürfen Inkassobüros prinzipiell nicht mehr für ihre Dienste verlangen als ein Rechtsanwalt, es gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die ursprüngliche Rechnungssumme ist als Streitwert ausschlaggebend für die Gebührenhöchstgrenze. Bei einem Streitwert von 120 Euro dürften die zusätzlichen Inkassogebühren beispielsweise bei rund 100 Euro liegen.
Rechnet ein Inkassobüro pauschal ab, darf zur Rechtsanwaltsgebühr zusätzlich eine Kostenpauschale für Post und Telekommunikation von 15 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer verlangt werden, höchstens aber 20 Euro. Auch bei einer Einzelabrechnung darf diese Grenze nicht überschritten werden. Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von einzelnen Rechnungsposten können die Verbraucherberatungsstellen helfen.( 09001/775 770)
Quelle: www.die-topnews.de wid/lexa 14. November 2008
http://www.die-topnews.de/forderungen-vom-inkassobuero-gut-pruefen-325400
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